Update 2. Juni 2021: Seit dem vergangenen Wochenende dürfen wir unsere Gäste auch wieder im Café bewirten. Dabei gelten die bekannten Regeln, die bisher für den Außenbereich galten: 3 G, Abstand, Masken, Registrierung ... Im Außenbereich können wir seitdem auf die 3 G verzichten. Seit heute erfüllt der Ennepe-Ruhr-Kreis die Bedingungen für den nächsten Lockerungsschritt, der Innengastronomie auch ohne Tests erlaubt, weil die Inzidenz über eine längere Zeit unter 35 liegt. Möglich ist der Schritt allerdings (noch) nicht, da die zweite Voraussetzung eines landesweiten Inzidenzwertes unter 35 derzeit nicht erfüllt ist.
Seit Anfang dieser Woche dürfen wir den Außenbereich unseres Cafés wieder öffnen und Sie dort bedienen. Ganz ohne Regeln geht das allerdings (noch) nicht. Grundvoraussetzung für die Nutzung unserer Außengastronomie ist neben der 3 G-Regel die Registrierung. Diese ist wie bereits im vergangenen Jahr in Papierform möglich. Zusätzlich bieten wir jetzt auch die Nutzung der Luca-App an. Den QR-Code dafür finden Sie am Tresen, auf den Tischen und im Schaufenster neben der Eingangstür.
Wir haben den Außenbereich vor dem Ladenlokal und die Terrasse so vorbereitet, dass die geforderten Abstände eingehalten werden können. Wir möchten Sie bitten, trotzdem darauf zu achten, den nötigen Sicherheitsabstand auch wirklich einzuhalten.
Selbstverständlich halten wir bei der Vorbereitung, Zubereitung und beim Servieren alle erforderlichen Hygieneregeln ein. Alle Oberflächen werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Für die Desinfektion Ihrer Hände steht wie gehabt ausreichend Desinfektionsmittel bereit. Das Personal im Ladenlokal ist geimpft oder getestet und trägt permanent den geforderten Mund-Nasen-Schutz.
Für die Nutzung unserer Außengastronomie gilt die bekannte 3 G-Regel. Nutzung ist nur möglich, wenn eine der drei folgenden Bedingungen erfüllt ist.
Unser Personal muss die Einhaltung dieser Beschränkungen kontrollieren und wird Personen, die keinen entsprechenden Nachweis vorlegen können oder wollen, die Nutzung des Außenbereichs nicht gestatten können.
Bevor Sie Platz nehmen bitten wir Sie, sich am Tresen zu melden, die entsprechenden Unterlagen zu zeigen und gleich Ihre Bestellung aufzugeben.
Wir bitten um Verständnis und hoffen, dass darüber keine unnötigen Diskussionen nötig sind. Wenn wir alle zusammen dran ziehen, geht es schnell voran.
Grundsätzlich ist bei der Nutzung des Außenbereichs ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das ist nicht erforderlich ...
Die Überprüfung dieser Ausnahmen von den Abstandsregeln ist unserem Personal nicht zuzumuten. Wir appelieren an die Vernunft unserer Gäste und bitten um Einhaltung.
Alle Getränke bieten wir natürlich auch weiterhin to go an, wobei diese im Umkreis von 50 Metern um den Laden nicht verzehrt werden dürfen.