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Kasse

Kaffeesteuer

Die Kaffeesteuer ist ein Relikt aus dem 18. Jahrhundert. Der Alte Fritz hat 1781 erstmalig das staatliche Kaffeemonopol erschaffen und mit der Gründung des Deutschen Reiches um 1871 die Grundlage der damals wichtigsten Einnahmequelle geschaffen.
Im Laufe der Zeit wandelte sich der Einfuhrzoll zum Verbraucherzoll. Und der Staat kassiert jetzt gleich zweimal. Die Kaffeesteuer und die Mehrwertsteuer von 19%.

 

Kaffeesteuer - ist das typisch deutsch... ?! Nein nicht ganz. Auch in Belgien und Dänemark erhebt man auf Kaffee eine Steuer. Pro Kilogramm erhebt man in Deutschland eine Steuer von 2,19 €. Das bringt jährlich ca. eine Milliarde in die Staatskasse.
Kauft man den Kaffee aus dem Ausland, beispielweise über das Internet, so muss der Käufer die Steuer selbst tragen. Viele Internethändler, die z.B. über Ebay Kaffee aus dem Ausland vertrieben hatten ohne dafür Steuern abzugeben, bereiteten den Käufern im Nachhinein große Probleme. Der Grund ist klar. Der Zoll in Deutschland verfolgt sehr hartnäckig und konsequent das Kaffeesteuergesetz. Da hilft auch nicht die Ausrede, man kenne diese Steuer nicht. Auch wenn der Kaffee für den Eigenbedarf gedacht ist, die Steuer ist fällig. Die Steuer enfällt nur dann, wenn man den für sich selbst bestimmten Kaffee persönlich im Ausland abholt. Zur Zeit laufen über 3000 Ermittlungsverfahren in Deutschland wegen Steuerhinterziehung allein aufgrund der nichtgezahlten Kaffeesteuer. Übrigens kann man sich auch im Internet auf den Seiten des Zolls Formulare zur Steuerzahlung für den Kaffeezoll herunterladen.